Der Hegering ist die örtliche Organisationseinheit des Landesjagdverbandes.
Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde das Reichsjagdgesetz in den Ländern der amerikanischen Zone durch das US- Militärregierungsgesetz von 1948 aufgehoben. Später erließen die Länder der amerikanischen und französischen Besatzungszone Landesjagdgesetze, weil der Plan eines bundeseinheitlichen Jagdrechts zunächst auf politische und verfassungsmäßige Schwierigkeiten stieß. Nach dem Zusammenschluss aller Landesjagdverbände im Deutschen Jagdschutz-Verband wurde dieser Plan weiter verfolgt, und am 01. April 1953 trat das Bundesjagdgesetz in Kraft, das danach des öfteren novelliert wurde. Mit dem Bundesjagdgesetz wurde ein jagdrechtlicher Rahmen vorgegeben, der einen eigenen Rechtskreis „Jagdrecht“ in einem demokratisch verfassten Staat begründete.
Über die Hegeringe werden die Informationen der unteren Jagdbehörden an die entsprechenden Revierinhaber weitergeleitet. Somit ist der Hegering ein wichtiges Bindeglied in der Organisation der Jagd zwischen den Revieren vor Ort und der behördlichen Verwaltung.
Zu den weiteren Aufgaben des Hegeringes gehört die Information der Bevölkerung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Jägern, sowie die Information über die heimische Flora und Fauna, insbesondere die Zusammenhänge in der Natur, fernab von der „Comicrealität“. Dazu wurde vom Deutschen Jagdverband die Initiative „Lernort Natur“, oder auch rollende Waldschule, gegründet. Ein solches Fahrzeug kann zu den verschiedensten Veranstaltungen gebucht werden.
Das Jagdwesen in der Bundesrepublik Deutschland steht auf einem traditionell hohem Niveau. Dadurch ist es bis heute gelungen, auch in einem äußerst dicht besiedeltem und hoch industrialisiertem Land einen artenreichen, gesunden und in der Regel auch zahlen mäßig gesicherten Bestand verschiedener Wildarten zu erhalten. Grundlage für den bis heute hohen Stand der Jagd in der Bundesrepublik ist die Verknüpfung des Jagdrechts mit dem Eigentum an Grund und Boden, die Jagdausübung auf der Basis des sogenannten Reviersystems sowie die Eigenverantwortlichkeit der Revierinhaber in jagdlichen Belangen. Dabei verpflichten die Gesetze des Bundes und der Länder die Jäger zur Wildhege und damit zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestandes.